Ohrenarzt aufsuchen!

Ihr HNO-Arzt wird Sie gründlich untersuchen, Ihren Grad der Schwerhörigkeit feststellen und Ihnen eine Verordnung für ein Hörgerät ausstellen. Diese Verordnung ist die Grundlage für die Versorgung.

Termin bei uns vereinbaren

Mit der Verordnung und dem Audiogramm kommen Sie zum vereinbarten Termin. Wir zeigen Ihnen anhand Ihres Audiogramms, die für Sie sinnvollen Möglichkeiten einer Hörgeräteversorgung und beginnen mit dem Hörgeräteprobetragen.

Hörgeräte Probetragen

Nach der Beratung und Anamnese folgt das Probetragen. Sie bekommen von uns verschiedene Technikstufen (von Basis bis High-End) zur Verfügung gestellt und testen die Geräte in Ihren alltäglichen Hörsituationen auf Herz und Nieren.

Abschluss

Nachdem Sie sich endgültig für eine Versorgungsvariante entschieden haben und damit das bestmögliche Verstehen erreichen, führen wir gemeinsam den Versorgungsabschluss durch um die Geräte bei der Krankenkasse abrechnen zu können.

Überprüfung beim HNO

Nach unseren Abschlussmessungen überprüft Ihr Hals-Nasen-Ohrenarzt ob Sie mit den gewählten Geräten gut zurecht kommen und ob das notwendige Verstehen erreicht wird.

Abrechnung mit der Krankenkasse

Sie müssen sich um nichts kümmern. Die Abrechnung mit der Krankenkasse übernehmen wir für Sie.

Moderne Hörgeräte sind klein und unauffällig. Sie sind von außen kaum zu sehen, können aber Ihr Leben verändern!

Warten Sie nicht zu lange bis Sie Ihr Gehör überprüfen lassen. Wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Umfeld nicht mehr richtig zu verstehen oder wenn sich Ihre Angehörigen über den zu lauten Fernseher beschweren, wird es Zeit für einen Hörtest. Rund 14 Millionen Bundesbürger haben eine Hörminderung. Wer das Gefühl hat, schlecht zu hören, sollte in jedem Fall zunächst einen Hals-Nasen-Ohrenarzt aufsuchen, um zu klären, woher das Hörproblem kommt.

Termin vereinbaren!

Vereinbaren Sie gleich mit uns einen Termin für einen kostenlosen Hörtest und ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!