Kaum ein Gesundheitsthema ist in der Arbeitswelt so wenig präsent wie die Schwerhörigkeit. Versetzen wir uns in die Lage eines hörgeminderten Mitarbeiters: Scheinbar einfache Abläufe wie das Telefonieren am Festnetztelefon oder die Besprechung in geräuschvoller Büroumgebung werden bereits zur Herausforderung.
Die klassischen Büromedien und Kommunikationsformen wie Telefon, Fax oder Besprechungen sind heute längst erweitert um Mobiltelefone, Telefon- oder Videokonferenzen. Um die volle Leistungsfähigkeit eines schwerhörigen Menschen am Arbeitsplatz zu erreichen, muss dieser einen nahtlosen Zugang zu Sprachen beziehungsweise zu den Medien, aus denen die Sprache kommt, haben.
Arbeit findet heutzutage nicht mehr zwangsläufig an einem einzigen Ort statt. Vielmehr zeichnet sie sich durch Mobilität, Zusammenarbeit und digitale Vernetzung aus. Um dem gerecht zu werden, wurden spezielle Produkte entwickelt, die das gesprochene Wort über Mikrofone drahtlos an kleine Empfänger übermitteln, die am Hörgerät verbaut werden können. Distanz und Nebengeräusche werden dadurch effektiv überbrückt, sodass über das äußerst klare Eingangssignal nun ein Sprachverstehen in diesen akustisch schwierigen Hörsituationen wie im Büro ermöglicht wird.
Die Kostenübernahme von Hilfsmitteln in der Ausbildung und im Beruf kann bei verschiedenen Kostenträgern beantragt werden. Die Kostenerstattung für schwerhörige Beschäftigte und Auszubildende geschieht in der Regel nicht über die Krankenkasse, sondern wird vor allem durch das Integrationsamt und Integrationsfachdienste vorangetrieben.
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